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''Zum Wohle des Reiches sollen die [[Inhalte]] dieser Vereinbarung unter dem strengen Siegel der Verschwiegenheit befindlich gelten. Nur dem Archonkönig oder der Mancar'Quar des Reiches obliegt es darüber vollumfänglich in Kenntnis zu sein und zu entscheiden welchen Personen die zur Durchführung ihrer Aufgaben notwendigen Teile des Ganzen erfahren müssen.'' | ''Zum Wohle des Reiches sollen die [[Inhalte]] dieser Vereinbarung unter dem strengen [[Siegel]] der Verschwiegenheit befindlich gelten. Nur dem Archonkönig oder der Mancar'Quar des Reiches obliegt es darüber vollumfänglich in Kenntnis zu sein und zu entscheiden welchen Personen die zur Durchführung ihrer Aufgaben notwendigen Teile des Ganzen erfahren müssen.'' | ||
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''Das Herzogtum Kerewesch, vertreten durch den hochwohlgeborenen Baron Cordovan von Fuchshag, erklärt sich bereit dem Reich für den Bau der Stadt Kalderah großzügige finanzielle Unterstützung zu gewähren. Der Appendix 1 mag weitere Details über die notwendigen Geldsummen und deren Zinskosten aufführen. Anzumerken sei hierzu, dass ein geringer Teil der Mittel dem Reich als Geschenk zugewandt wird, der Großteil jedoch in seiner Verwendung jährlich in einer Nutzungsentschädigung bedingt ist, die in ihrer Höhe hier nicht kommentiert werden soll.'' | ''Das Herzogtum [[Kerewesch]], vertreten durch den hochwohlgeborenen Baron [[Cordovan]] von Fuchshag, erklärt sich bereit dem Reich für den Bau der Stadt [[Kalderah]] großzügige finanzielle Unterstützung zu gewähren. Der Appendix 1 mag weitere Details über die notwendigen Geldsummen und deren Zinskosten aufführen. Anzumerken sei hierzu, dass ein geringer Teil der Mittel dem Reich als Geschenk zugewandt wird, der Großteil jedoch in seiner Verwendung jährlich in einer Nutzungsentschädigung bedingt ist, die in ihrer Höhe hier nicht kommentiert werden soll.'' | ||
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''Die Reichsgrafschaft Varamon vertreten durch den Reichsgrafen Alexander von Varamon, betraut mit dem Aufbau der Feuersiedlungen und der Stadt Kalderah, verpflichtet sich zur Rückzahlung der geliehenen Geldsummen gemäß der Fristen im Appendix 2.'' | ''Die Reichsgrafschaft [[Varamon]] vertreten durch den Reichsgrafen Alexander von Varamon, betraut mit dem Aufbau der Feuersiedlungen und der Stadt Kalderah, verpflichtet sich zur Rückzahlung der geliehenen Geldsummen gemäß der Fristen im Appendix 2.'' | ||
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Aktuelle Version vom 1. Juni 2021, 14:01 Uhr
Spielwelt(en): | Mitraspera |
Urheber:innen: | Anne Wagner, Christian Wagner |
Mitwirkende: | - |
Jahr: | 2015 |
Amtliche Niederschrift
Exilverwaltung von Neu-Prathanberg
Seine Majestät Archonkönig Thorus I. von Phönixhall gab mir in meiner Funktion als Sekretarius der Mancar'Quar und Finanzprocurateur wie folgend Vereinbarung und Beschlüsse kund:
Ad Primum
Zum Wohle des Reiches sollen die Inhalte dieser Vereinbarung unter dem strengen Siegel der Verschwiegenheit befindlich gelten. Nur dem Archonkönig oder der Mancar'Quar des Reiches obliegt es darüber vollumfänglich in Kenntnis zu sein und zu entscheiden welchen Personen die zur Durchführung ihrer Aufgaben notwendigen Teile des Ganzen erfahren müssen.
Ad Secundum
Das Herzogtum Kerewesch, vertreten durch den hochwohlgeborenen Baron Cordovan von Fuchshag, erklärt sich bereit dem Reich für den Bau der Stadt Kalderah großzügige finanzielle Unterstützung zu gewähren. Der Appendix 1 mag weitere Details über die notwendigen Geldsummen und deren Zinskosten aufführen. Anzumerken sei hierzu, dass ein geringer Teil der Mittel dem Reich als Geschenk zugewandt wird, der Großteil jedoch in seiner Verwendung jährlich in einer Nutzungsentschädigung bedingt ist, die in ihrer Höhe hier nicht kommentiert werden soll.
Ad Tertium
Die Reichsgrafschaft Varamon vertreten durch den Reichsgrafen Alexander von Varamon, betraut mit dem Aufbau der Feuersiedlungen und der Stadt Kalderah, verpflichtet sich zur Rückzahlung der geliehenen Geldsummen gemäß der Fristen im Appendix 2.
Ad Quarto
Das Ostreich, vertreten durch seine Majestät Archonkönig Thorus I. von Phönixhall, verbürgt sich vollumfänglich für die Schuld an Kerewesch, so Varamon die Rückzahlung nicht selbst in vollem Umfang bestreiten kann. Zudem fließen die vereinbarten Zinskosten für die Dauer der Schuld zu Lasten der Schatzkammer des Ostreiches.
Ad Quintum
Zur Reduzierung des Geldverkehrs auf den Straßen des Reiches sei es dem Herzogtum Kerewesch gestattet die daraus resultierenden Forderungen an das Ostreich bis zur vollständigen Rückzahlung mit rückläufig geschuldeten Steuerzahlungen zu saldieren.
Niedergeschrieben am 4. Tag des siebten Monats im Jahre 8 nach Tiara durch
Mâitre Bonbel
Finanzprocurateur
In Vertretung für ihre Exzellenz die Mancar'Quar
Madame Bradamante